Obligatorische Übungen
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Schiesspflicht
Informationen über die Schiesspflicht findest du unter Obligatorisches Schiessen im Kanton Bern
2026 gilt folgende Schiesspflicht:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt) sind bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, schiesspflichtig.
- Im Entlassungsjahr besteht keine Schiesspflicht mehr.
- Die Schiessübung ist jährlich zu absolvieren und kann nicht nachgeholt werden.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Sturmgewehr) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz von 25 Metern nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Zur Obligatorischen Übung ist folgendes mitzubringen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (nicht zwingend)
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis (ID, Führerausweis)
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen werden.